Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig die von Frau Rehn (CDU) beantragte Vertagung der Empfehlung in den Haupt- und Finanzausschuss am 06.03.2017.
Beschlussvorschlag (gem. Vorlage):
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt,
die Teilbudgets
-51.13Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
-51.14Tagespflege
-51.15Kinder- und Jugendarbeit
-51.16Erzieherische Hilfen
-51.18Amtsvormundschaft
in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Doppelhaushaltsplanes 2017/2018 mit Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.
Der Beschluss wird vertagt.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die in der Sitzung angesprochenen Fragen zu den Kennzahlen in der Niederschrift zu beantworten:
Änderung Teilbudget:51.13, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
Produkt:006.001.001
Kennzahl:Vollzeitäquivalente (Verwaltung)
Für das Jahr 2015 werden 46,13 VZÄ und für das Jahr 2016 55,33 VZÄ ausgewiesen. In den Jahren 2017 bis 2021 werden derzeit 4,27 VZÄ geplant. Für die aktuelle Haushaltsplanung bezieht sich diese Kennzahl ausschließlich auf das Verwaltungspersonal. Das in der Vergangenheit dort mit ausgewiesene Personal im erzieherischen Bereich wird zukünftig mit einer eigenen Zahl dargestellt.
Ergänzungen Teilbudget:51.14, Tagespflege
Produkt:006.001.002
Kennzahl:Anteil der Beitragszahler in Prozent
Der prozentuale Anteil der Beitragszahler wurde für die Jahre 2015 und 2017 vom Jugendamt mit 90 % mitgeteilt. Im Haushaltsplan 2016 wurde irrtümlicherweise ein Wert von 23 % als Kennzahl dargestellt. Diese falsche Darstellung konnte für den Haushaltsplan 2017 / 2018 als Vorjahreswert nicht angepasst werden, da für das Vorjahr die Planwerte und -ansätze nicht geändert werden dürfen.
Ergänzungen Teilbudget:51.15, Kinder- und Jugendarbeit
Produkt:006.002.001 und 006.002.002
Kennzahl:Mitteleinsatz Finanzen
Die Kennzahlen zum Mitteleinsatz Finanzen zu den Bereichen „Ergebnis Förderung in Einrichtungen“, „davon Ergebnis Kinderspielplätze“ und “Ergebnis Förderung außerhalb von Einrichtungen“ sind fehlerhaft. Diese haben jedoch keinen Einfluss auf die Ergebnis- oder Finanzrechnung. Die korrekten Zahlen ergeben sich aus dem Teilergebnisplan (S. 348) sowie aus der Tabelle „Wichtige Ansätze“ (S. 347).