Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bau
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bau
Datum: Di, 12.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
Sachstand kath Grundschule_AUB PDF-Dokument
Sachstand Dreslersche Halle_AUB PDF-Dokument
2018 05 WVK Wermelskirchen final  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Einwohnerfragestunde    
Ö 4  
Forstbetrieb der Stadt Wermelskirchen
0120/2018  
Ö 5  
Sachstandsbericht Rückbau Dresslersche Halle.
0121/2018  
Ö 6  
Sachstandsbericht Umbau katholische Grundschule.
0122/2018  
Ö 7  
Vorstellung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Wermelskirchen
0123/2018  
Ö 8  
Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt" e.V.
Enthält Anlagen
0126/2018  
Ö 9  
Motorradlärm in Wermelskirchen Forderungskatalog "Gemeinsam gegen Motorradlärm"
Enthält Anlagen
0128/2018  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“:

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge – ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern – unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen für Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer jährlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung außerdem, den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.

 


 

   
    12.06.2018 - Ausschuss für Umwelt und Bau
    Ö 9 - (offen)
   

 

 

Dem Rat der Stadt wird vom Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig empfohlen,den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ zu beschließen.

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen r Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer hrlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen undrmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt  wird durch den Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig beauftragt,  die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände.

 

 

Der Rat der Stadt wird durch den Ausschuss für Umwelt und Bau einstimmig beauftragt, die Verwaltung außerdem, den Forderungskatalog Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.

 


 

 

   
    25.06.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (FDP), den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“ zu beschließen:

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeusche von Motorrädern unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen r Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer hrlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote r bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung zu beauftragen, die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung (FDP).

 

MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) regt an, Antworten der Stellen und Institutionen den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis zu geben. Die Verwaltung sagt dies zu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Verwaltung außerdem zu beauftragen, den Forderungskatalog Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig bei einer Enthaltung (FDP).

 

   
    09.07.2018 - Rat der Stadt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk) den Forderungskatalog „Gemeinsam gegen Motorradlärm“:

 

1. Geltung der „neuen EU-Lärmvorschriften für Motorräder“ nicht nur für Neufahrzeuge, sondern auch für Altfahrzeuge ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen.

 

2. Einführung einer absoluten Schallobergrenze sowohl für Standgeräusche als auch für Fahrgeräusche von Motorrädern unabhängig von vorgegebenen Prüfzyklen. Die Obergrenze muss Umwelt- und Gesundheitsbelangen gerecht werden. Die Grenzwerte müssen sowohl für Neuzulassungen als auch (ggf. nach Ablauf von Übergangsfristen) für Altfahrzeuge gelten.

 

3. Einführung von einfach anzuwendenden, gerichtsfesten Messverfahren, möglichst einsetzbar für den fließenden Verkehr

 

4. Einführung von Frontkennzeichen r Motorräder.

 

5. Einführung einer echten Halterhaftung im fließenden Verkehr für verkehrs- und unfallgefährdende Verstöße von Motorradfahrern. Dabei hätte der Halter das Bußgeld etc. zu tragen, wenn der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln ist.

 

6. Einführung von Sanktionen (Punkte, Geldstrafe/ -buße, Erlöschen der Betriebserlaubnis, Stilllegung, Beschlagnahme u.ä.) mit tatsächlich abschreckender Wirkung bei Immissions- und Geschwindigkeitsverstößen in Anlehnung an die Sanktionen im Nachbarland Niederlande.

 

7. Einführung einer hrlichen Pflicht zur Überprüfung der Geräuschemissionen von Motorrädern im Rahmen einer Umweltuntersuchung bei den zuständigen Prüfstellen

 

8. Besondere Berücksichtigung von Straßen durch und an Schutzgebieten bei Maßnahmen gegen Lärmemissionen und Lärmkontrollen wegen ihrer Naturschutzfunktion und als Stätten des ruhigen Naturerlebens.

 

9. Einrichtung von Umweltzonen; bestimmte Fahrverbote für bestimmte Fahrzeugtypen in bestimmtem Alter, die die neuen Normen nicht erfüllen.

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk), die Forderungen insbesondere gegenüber folgenden Stellen und Institutionen zu erheben:

 

- die relevanten Landes-, Bundes- und Europaministerien

- jeweilige Mitglied/er der Region des Landtags (MdL), des Bundestages (MdB) und des Europäischen Parlaments (MdEP)

- die Polizei- und Verkehrsbehörden

- Straßen NRW

- Motorradhersteller

- Verbände

 

 

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung außerdem einmütig bei 8 Enthaltungen (3 FDP, 3 WNKUWG Freie Wähler, Herr Andreas Müßener, Herr Horst Walter Schenk), den Forderungskatalog Gemeinsam gegen Motorradlärm“ an umliegende, betroffene Kommunen weiterzugeben und diese zu motivieren, sich den Forderungen anzuschließen.


 

 

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