Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hier: für den Zeitraum 2020 bis 2025
Enthält Anlagen
0225/2019  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0214/2019  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0215/2019  
Ö 7  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
0213/2019  
Ö 8  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2019
0209/2019  
Ö 9  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2019
Enthält Anlagen
0210/2019  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Controllingbericht zu den Bauinvestitionen (Kanalbau­maß­nahmen) gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauin­vestiti­ons­controlling für das III. Quartal 2019 zur Kenntnis.         

 

   
    05.12.2019 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 9 - (offen)
   

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Controllingbericht zu den Bauinvestitionen (Kanalbau­maß­nahmen) gem. Ziffer 6 der Richtlinien für die Durchführung von Bauin­vestiti­ons­controlling für das III. Quartal 2019 zur Kenntnis.    

 

Unter dem Auftragssachkonto S 53127011 – Zustandserfassung SüwVO Abwasser werden alle Erfassungen des Stadtgebietes zusammengefasst. Dieses Investitionskonto ist somit als Sammelkonto zu verstehen. Die Aktivierung dieser Zustandserfassungskosten erfolgt im Zusammenhang mit den aus der Erfassung resultierenden Sanierungsmaßnahmen. Erst bei der Durchführung aller Sanierungsmaßnahmen aus einer Zustandserfassung kann ermittelt werden wieviel Kosten tatsächlich investiv sind. Somit kann an dieser Stelle im Controllingbericht kein aussagekräftiger Wert unter „GAB – abgerechnet Euro“ ausgewiesen werden.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Verwaltung beantwortet.

 

 

Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verrechnung von Investitionen der Kommunen mit der Abwasserabgabe des Wupperverbandes nach § 10 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz NW (AbwAG NW)      
N 3     Verschiedenes