Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hier: für den Zeitraum 2020 bis 2025
Enthält Anlagen
0225/2019  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0214/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020:

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                   Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

 

 

 c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                     Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren                                  (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

   
    05.12.2019 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 5 - (offen)
   

Herr Kaufm. Betriebsleiter Dirk Irlenbusch erläutert diesen Tagesordnungspunkt.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2020 zu beschließen:

 

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                                  Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

  c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                                    Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwas                            serbesetigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Der nach der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2020 lautet: 5,56 Prozent. Somit liegt der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen mit einem kalkulatorischen Zinssatz i.H.v. 5,00 Prozent im rechtlichen Rahmen.

 

Weitere Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet. Anregungen zu diesem Tagesordnungspunkt werden von der Betriebsleitung entgegen genommen.

 

 

 

   
    16.12.2019 - Rat der Stadt
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020:

 a)      die Gebühren

     

   Schmutzwasser    3,24 €

   Niederschlagswasser   1,33 €

   Durchleitungsgebühr   2,12

 

 b)      dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in                   Höhe von 597.200 € zu entnehmen

 

 c)      die 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die                     Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren                                  (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Ö 6  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0215/2019  
Ö 7  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
0213/2019  
Ö 8  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2019
0209/2019  
Ö 9  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2019
Enthält Anlagen
0210/2019  
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verrechnung von Investitionen der Kommunen mit der Abwasserabgabe des Wupperverbandes nach § 10 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz NW (AbwAG NW)      
N 3     Verschiedenes