Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 05.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hier: für den Zeitraum 2020 bis 2025
Enthält Anlagen
0225/2019  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0214/2019  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2020 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 2. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0215/2019  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2020:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben    9,90 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen   59,21 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.773 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.342 € zu entnehmen

 

c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

1)       

   
    05.12.2019 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 6 - (offen)
   

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2020 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben    9,90 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen   59,21 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.773 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.342 € zu entnehmen

 

c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Fragen zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

 

   
    16.12.2019 - Rat der Stadt
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2020 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2020:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben    9,90 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen   59,21 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.773 € und (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 1.342 € zu entnehmen

 

c) die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 2.Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen. 

 

Ö 7  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2020 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
0213/2019  
Ö 8  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2019 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2019
0209/2019  
Ö 9  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2019
Enthält Anlagen
0210/2019  
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verrechnung von Investitionen der Kommunen mit der Abwasserabgabe des Wupperverbandes nach § 10 Abs. 4 Abwasserabgabengesetz NW (AbwAG NW)      
N 3     Verschiedenes