Der Rat der Stadt beschließt, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln beginnend ab 01.01.2020zunächst auf zwei Jahre befristet aufzunehmen.
14.11.2019 - Jugendhilfeausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Frau Frank erklärt die Notwendigkeit der Mädchenberatung. Fragen werden beantwortet.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln - beginnend ab 01.01.2020- zunächst auf zwei Jahre befristet zu bewilligen.
09.12.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln beginnend ab 01.01.2020zunächst auf zwei Jahre befristet aufzunehmen.
16.12.2019 - Rat der Stadt
Ö 19 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Förderung der Finanzierung der Mädchenberatung gemäß § 28 SGB VII aus kommunalen Mitteln beginnend ab 01.01.2020zunächst auf zwei Jahre befristet aufzunehmen.