Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 28.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:57 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Schulentwicklungsplanung 2020/2021 bis 2026/2027 mit Ausblick über das Jahr 2030 hinaus unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungspotenziale der Sekundarschule
Enthält Anlagen
0010/2022  
Ö 4  
Einrichtung einer Gesamtschule ab dem Schuljahr 2023/2024
0058/2022-1  
Ö 5  
Herstellung der Erschließungsanlage "Lüffringhausen" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0079/2022  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und

Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert am 17.12.2021, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhausen,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 238, 244, 246, 249,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 854, sowie eine Teilfläche des Flurstücks 902, der Flur 7, Gemarkung Oberhonnschaft.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden

Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine

Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    28.03.2022 - Rat der Stadt
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und

Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert am 17.12.2021, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „ffringhausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

ffringhausen,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 3, Flurstücke 238, 244, 246, 249,

Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 854, sowie eine Teilfläche des Flurstücks 902, der Flur 7, Gemarkung Oberhonnschaft.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden

Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine

Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlage "Im Rosenacker" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
Enthält Anlagen
0080/2022  
Ö 7  
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wermelskirchen, hier: Stand zum 31.12.2021
Enthält Anlagen
0081/2022  
Ö 8  
Anfragen    
Ö 9  
Verschiedenes    
N 1     Personalangelegenheit; Besetzung der vakanten Amtsleitung im Haupt- und Personalamt      
N 2     Befristete Abberufung von Prüfern der örtlichen Rechnungsprüfung gem. § 101 Abs. 4 GO NRW      
N 3     Verschiedenes