Tagesordnung - Sitzung des Rates der Stadt  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Stadt
Gremium: Rat der Stadt
Datum: Mo, 15.04.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Ersatzwahlen in Ausschüssen und Gremien
0056/2024  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für den Doppelhaushalt 2024/25, hier: Einbringung
Enthält Anlagen
0062/2024  
Ö 5  
Stellenplan 2024/2025
Enthält Anlagen
0063/2024  
Ö 6  
Nebentätigkeiten der Bürgermeisterin; Vergütung und Abführungspflichten für das Jahr 2022 von Frau Marion Lück   0014/2024  
Ö 7  
Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung für die Schulen der Stadt Wermelskirchen 2023/2024 bis 2028/2029
Enthält Anlagen
0016/2024  
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Emminghausen 1-45" Widmung der Erschließungsanlage
Enthält Anlagen
0002/2024  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

   
    11.03.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 7 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfläche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    15.04.2024 - Rat der Stadt
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995, zuletzt geändert durch Artikel 15 vom 01.02.2022, die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Emminghausen“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Emminghausen,

Gemarkung Dabringhausen, Flur 14, Flurstücke 426, 428, 430, 432, 433, 434, 435, 439, 441, 443, 445, 448, 450, 451, 453, 455, 457, 459, 460, 462, 464, 466, 468, 470, 474, 475, 479 sowie eine Teilfläche des Flurstückes 446.

 

Die Teilfche wird durch beigefügten Lageplan präzisiert.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 9  
Integriertes Entwicklungs- und Handlungskonzept (IEHK) Wermelskirchen Innenstadt 2030 "Innovationsquartier Rhombus" - Aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Enthält Anlagen
0048/2024  
Ö 10  
Resolution - Wermelskirchener Erklärung
Enthält Anlagen
0064/2024  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit; Ankauf einer Grundstücksfläche      
N 2     Grundstücksangelegenheit      
N 3     Vorstellung Sachstand DMS enaio hier: Beschluss zum Beitritt der Einkaufs- und Dienstleistungsgenossenschaft der ITEBO eG      
N 4     Personalangelegenheit; Beförderung eines Beamten      
N 5     Personalangelegenheit; Bestellung der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)      
N 6     Verschiedenes