Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beizufügen.
15.04.2024 - Rat der Stadt
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2024/2025 mit Haushaltsplan und Anlagen zur Kenntnis und verweist die Unterlagen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse und an den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Ausführungen des Stadtkämmerers sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Personalangelegenheit;
Bestellung der Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß § 101 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)