Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich der 53. Änderung desFlächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“zu ändern(erneuter Aufstellungsbeschluss).
b)
Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93„Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (erneuter Aufstellungsbeschluss).
03.06.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Ö 5 - (offen)
Beschluss:
a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehrempfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, mit einer Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Geltungsbereich der 53. Änderung desFlächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“zu ändern(erneuter Aufstellungsbeschluss).
b)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, mit einer Nein-Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93„Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (erneuter Aufstellungsbeschluss).
01.07.2024 - Rat der Stadt
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit den Nein-Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, den Geltungsbereich der 53. Änderung desFlächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“zu ändern(erneuter Aufstellungsbeschluss).
b)
Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich mit den Nein-Stimmen von Bündnis 90 / Die Grünen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 93„Feuerwehrgerätehaus Unterstraße“ einzuleiten (erneuter Aufstellungsbeschluss).