Tagesordnung - Sitzung des Schulausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Schulausschusses
Gremien: Schulausschuss, Rat der Stadt
Datum: Di, 22.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Schulentwicklungsplanung 2007/2008 bis 2013/2014
RAT/0965/2007  
Ö 5  
Fahrtkostensituation ortsfremder Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen (Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen gem. § 24 GO NW)
RAT/0963/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW),

 

a)         den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben

 

und

 

b)         verweist die Anregungen und Beschwerden der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen zur  weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

   
    22.05.2007 - Schulausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW) einstimmig (bei Nichtteilnahme des Stadtverordneten Rüdiger Bornhold zu Buchstabe b)),

 

a)         den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben

 

und

 

b)         den Haupt- und Finanzausschuss hierüber in Kenntnis zu setzen.

 

Darüber hinaus regt der Schulausschuss auf Vorschlag des Stadtverordneten Theodor Fürsich an, in den Schulen zu prüfen, ob die entstehenden Mehrkosten für ortsfremde Schülerinnen und Schüler bei Härtefällen über den Schulverein finanziert/teilfinanziert werden können.

   
    10.09.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW),

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung NW (GO NW),

 

            den von der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Wermelskirchen formulierten Anregungen und Beschwerden im Rahmen der Fahrtkostenproblematik für Schülerinnen und Schüler, die nicht in Wermelskirchen wohnen, aber eine weiterführende Schule in Wermelskirchen besuchen, nicht stattzugeben.

 

 

 

 

 

Ö 6  
Kosten für den Schutz des Hallenbodens Turnhalle Tente bei Veranstaltungen   RAT/0984/2007  
Ö 7  
Anfragen    
Ö 8  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes