Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die
Richtlinien der “Beihilfeordnung der Stadt Wermelskirchen zur Förderung
des Sports“ in der vorliegenden Fassung vom 10.12.1990 wie folgt zu
ändern:
5. Beihilfen
für die Teilnahme an Meisterschaften
5.2 Es werden folgende Kosten übernommen,
wenn kein anderer Träger die Kosten bezahlt:
Teilnahme
an Deutschen Meisterschaften
• Fahrtkosten, Bundesbahnticket für Erwachsene,
II. Klasse,
• Übernachtung und Verpflegung je Tag und
Teilnehmer bis zu 15,00 €
Ein
Verwendungsnachweis ist nicht erforderlich.
Teilnahme
an Europa-/Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen
• Kostenerstattung von max. 300 €.
• Übernachtung und Verpflegung je Tag und
Teilnehmer bis zu 15,00 €
Ein Verwendungsnachweis
ist hierbei erforderlich.