Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2027 zur Kenntnis (hier: Anpassung der Schließzeit 2025).
18.02.2025 - Jugendhilfeausschuss
Ö 9 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten bis einschließlich 2027 zur Kenntnis (hier: Anpassung der Schließzeit 2025).