Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2025/2026 auf
120 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung
2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung
0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung
0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung
28 Anzahl der Kindertagespflegepersonen
sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2025 zu beantragen.