Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten 2028, 2029 und 2030 zur Kenntnis.
18.02.2025 - Jugendhilfeausschuss
Ö 10 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt gemäß § 5 der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Nutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen die Schließzeiten 2028, 2029 und 2030 zur Kenntnis.