![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Fäkalienabfuhr”
für das Jahr 2004 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt
einstimmig a)
die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2004 wie folgt: Sammelgruben (je cbm Frischwasser) 7,98
€ (unverändert) Kleinkläranlagen (je cbm Schmutzwasser) 67,44
€ (bisher 71,00 €) Sondereinsätze (je Stunde) 70,00
€ (unverändert) Kleineinleiterabgabe (je Einwohner) 23,00
€ (unverändert), b)
die 7.
Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |