Auszug - Neubau eines Hallenbades  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 13
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 05.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3565/2016-1 Neubau eines Hallenbades
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/3565/2016
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


 

Herr Mitglied des Rates Karl-Heinz Wilke beantragt, den Punkt 3 des Beschlussvorschlages wie unten formuliert zu fassen und den Punkt 6 wie untenstehend zu formulieren. Dem wird von den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses gefolgt.

 

Auf Antrag von Herrn Mitglied des Rates Jochen Bilstein verweist der Haupt- und Finanzausschuss den folgenden Beschlussvorschlag an den Rat der Stadt Wermelskirchen in dessen Sitzung am 12.12.2016:

 

  1. Eine Sanierung des bestehenden Hallenbadgebäudes erfolgt nicht.

 

  1. Ein Hallenbadneubau soll auf der Grundlage der Variante II der vorliegenden Präsentation geplant werden.              
     
  2. Entsprechende Investitionsmittel werden - vorbehaltlich einer positiven betriebswirtschaftlichen Kosten- / Nutzendarstellung - in den Doppelhaushalt 2017/2018 für das Jahr 2018 in Höhe von 8.300.000 € eingestellt. Über die Einstellung der Mittel für 2018 soll abschließend in der 1. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus  beraten werden.

 

  1. Für die Ausführungsplanung, u. a. als zusätzliche Grundlage für die Kostenermittlung, wird ein Betrag in Höhe von 50.000 € in den Haushalt 2017 eingestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, intensiv nach Förderungsbeihilfen bis zum Ende des 1. Quartals 2017 zu suchen und im Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus über das Ergebnis zu berichten. Gleiches gilt für mögliche Kooperationspartner wie Krankenhaus, physikalische Therapie-Anbieter etc.             
     
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zur 1. Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus im Jahr  2017 die Betriebskosten und die Einnahmen der letzten 5 Jahre differenziert nach Einnahmearten, Personalkosten direkt zugeordnet und umgelegt mit Stellenanteilen, Energiekosten (unterschieden nach Wasser, Abwasser, Strom, Wärme, Heizöl, Gas etc.) direkt und umgelegt, sowie nach Verwaltungskosten, Wirtschaftsbedarf und sonstigen Kosten, unterschieden nach direkten Kosten und umgelegten Kosten, schriftlich darzulegen.

 

  1. Vor Genehmigung der unter Punkt 3. und 4. vorgesehenen Haushaltsmittel (Haushalt 2017/2018) soll eine Freigabe durch den Rat erfolgen.