Auszug - Haushaltsplanung 2008 a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan b) Stellenplan (siehe Drucksache-Nr.RAT/1164/2007)  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 10
RAT/1203/2007 Haushaltsplanung 2008
a) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
b) Stellenplan (siehe Drucksache-Nr.RAT/1164/2007)
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/0866/2006
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
 
Beschluss

Stadtkämmerer Stubenrauch informiert zunächst über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 und teilt mit, dass die Gewerb

Stadtkämmerer Stubenrauch informiert zunächst über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 und teilt mit, dass die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich den Ansatz von 18,5 Mio. € überschreiten und evtl. über 19,0 Mio. € liegen werden und das strukturelle Defizit voraussichtlich von 6,6 Mio. € auf unter 5,0 Mio. € gesenkt werden kann.

 

Für den Haushalt 2008 kann das im Entwurf eingeplante strukturelle Defizit und damit die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, aufgrund der Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses bei entsprechender Beschlussfassung im Rat der Stadt um rd. 0,553 Mio. € auf rd. 2,964 Mio. € reduziert werden.

 

Der Rat der Stadt beschließt anschließend über zwei noch nicht im Haupt- und Finanzausschuss abgestimmten Anträge.

 

Aufgrund der vorliegenden Anträge aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2007 beschließt der Rat der Stadt mit 44 Ja-Stimmen (CDU, BüFo, WNK UWG, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgermeister) bei 11 Gegenstimmen (SPD), den Hebesatz der Gewerbesteuer von 410 auf 407 v. H. zu senken. Stadtverordneter Wirtz begründet die Ablehnung der SPD-Fraktion.

 

Weiterhin beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD), für den Verein „Wermelskirchener Tafel e. V.“ eine Anschubfinanzierung bis zu einem Betrag von 10.000 € vorzusehen und 10.000 € im Haushalt 2008 mit einem Sperrvermerk einzuplanen. Der Sperrvermerk ist vom Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Sozialausschuss aufzuheben.

 

Der Stadtkämmerer teilt mit, dass bei der erforderlichen Beschlussfassung des Rates zu den Änderungen des Entwurfes der Haushaltssatzung 2008 die Präambel nach der Änderung der Gemeindeordnung in folgender Neufassung zu beschließen ist:

 

„Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Wermelskirchen mit Beschluss vom 10.12.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:“  

 

Es folgen die Haushaltsreden der Fraktionen, Fraktionsvorsitzender Seeger für die CDU-Fraktion, Stadtverordneter Drefahl für die Bündnis-Fraktionen, Fraktionsvorsitzender Bilstein für die SPD-Fraktion und Fraktionsvorsitzende Paulig für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen.   

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

a)                  die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2008 in der Fassung des vorgelegten Verwal­tungs­entwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen:

 

aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2009 - 2011).

 

Das Volumen ändert sich dadurch:

 

-            im Ergebnisplan

Gesamtbetrag der Erträge um                                                         + 312.800 €    

       Gesamtbetrag der Aufwendungen um                                              - 240.050 €

                                                                                                                                   

-            im Finanzplan

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit um                                                                    + 298.800 €    

                                                 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit um                                                                      -166.300 €                            

-            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit um                                                + 78.100 €    

                          Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit um                                                 +85.000 €    

                                                                                                                            

                   -      Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen         + 132.000 €

 

 

bb)  Neufassung der Präambel sowie der §§ 1, 3, 4 und 6 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 gegenüber dem Entwurf:

 

Präambel

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Wermelskirchen mit Beschluss vom 10.12.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:                                                                       

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

-            im Ergebnisplan mit

Gesamtbetrag der Erträge auf                                                        69.009.690 €    

       Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                            71.973.690 €

                                                                                                                                   

-            im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                  65.675.210 €    

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                                  66.780.000 €    

 

                                                                                                                            

-            Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                            13.794.360 €    

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit

und der Finanzierungstätigkeit auf                                            14.622.120 €                            

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

unverändert

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur

Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren

erforderlich ist, wird auf                                                                            5.767.000 €

festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des

Ergebnisplanes wird auf                                                                          2.964.000 €

festgesetzt.                                                                                                                                 

 

§ 5

unverändert

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

1.    Grundsteuer

1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

       (Grundsteuer A) auf                                                                             192 v. H.

                                                                                                                                        

1.2  für die Grundstücke

       (Grundsteuer B) auf                                                                           381 v. H.

                                                                                                                                                    

2.    Gewerbesteuer auf                                                                              407 v. H.

      

 

 

Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 161 - 167 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2008 und Anlagen”) zur Kenntnis.

 

Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.