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Stadtkämmerer Stubenrauch informiert zunächst über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft 2007 und teilt mit, dass die Gewerbesteuereinnahmen voraussichtlich den Ansatz von 18,5 Mio. € überschreiten und evtl. über 19,0 Mio. € liegen werden und das strukturelle Defizit voraussichtlich von 6,6 Mio. € auf unter 5,0 Mio. € gesenkt werden kann. Für den Haushalt 2008 kann das im Entwurf eingeplante strukturelle Defizit und damit die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage, aufgrund der Änderungsempfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses bei entsprechender Beschlussfassung im Rat der Stadt um rd. 0,553 Mio. € auf rd. 2,964 Mio. € reduziert werden. Der Rat der Stadt beschließt anschließend über zwei noch nicht im Haupt- und Finanzausschuss abgestimmten Anträge. Aufgrund der vorliegenden Anträge aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 26.11.2007 beschließt der Rat der Stadt mit 44 Ja-Stimmen (CDU, BüFo, WNK UWG, UWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgermeister) bei 11 Gegenstimmen (SPD), den Hebesatz der Gewerbesteuer von 410 auf 407 v. H. zu senken. Stadtverordneter Wirtz begründet die Ablehnung der SPD-Fraktion. Weiterhin beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (SPD), für den Verein „Wermelskirchener Tafel e. V.“ eine Anschubfinanzierung bis zu einem Betrag von 10.000 € vorzusehen und 10.000 € im Haushalt 2008 mit einem Sperrvermerk einzuplanen. Der Sperrvermerk ist vom Haupt- und Finanzausschuss nach Vorberatung im Sozialausschuss aufzuheben. Der Stadtkämmerer teilt mit, dass bei der erforderlichen Beschlussfassung des Rates zu den Änderungen des Entwurfes der Haushaltssatzung 2008 die Präambel nach der Änderung der Gemeindeordnung in folgender Neufassung zu beschließen ist: „Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der Stadt Wermelskirchen mit Beschluss vom 10.12.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:“ Es folgen die Haushaltsreden der
Fraktionen, Fraktionsvorsitzender Seeger für die CDU-Fraktion, Stadtverordneter
Drefahl für die Bündnis-Fraktionen, Fraktionsvorsitzender Bilstein für die
SPD-Fraktion und Fraktionsvorsitzende Paulig für die Fraktion Bündnis90/Die
Grünen. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig a) die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2008 in der Fassung des vorgelegten Verwaltungsentwurfes unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungen: aa) Änderungen gegenüber dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf gemäß der der Niederschrift beizufügenden Liste (einschl. Jahre 2009 - 2011). Das Volumen ändert sich dadurch: -
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um + 78.100 € Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit um +85.000 €
- Änderung Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen + 132.000 € bb) Neufassung
der Präambel sowie der §§ 1, 3, 4 und 6 der Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2008 gegenüber dem Entwurf: Präambel Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994 S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380) hat der Rat der
Stadt Wermelskirchen mit Beschluss vom 10.12.2007 folgende Haushaltssatzung
erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird -
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 13.794.360 € Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 14.622.120 € festgesetzt. § 2 unverändert § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 5.767.000 € festgesetzt. § 4 Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes
wird auf 2.964.000
€ festgesetzt. § 5 unverändert § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 192 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 381 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 407 v. H.
Der Rat der Stadt nimmt den Beteiligungsbericht der Stadt Wermelskirchen nach § 117 GO NW (s. Seiten 161 - 167 des Heftes “Erläuterungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2008 und Anlagen”) zur Kenntnis. Die Haushaltssatzung und der Stellenplan sind dem Original
der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen. |
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