Auszug - Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf "Aufzeichnung mittels Tonträgern von Ausschuss- und Ratssitzungen"  

 
 
22. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 20
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.03.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1215/2008-1 Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2007 auf "Aufzeichnung mittels Tonträgern von Ausschuss- und Ratssitzungen"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1215/2008
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt mit 29 Stimmen (17 CDU, 12 SPD) gegen 23 Stimmen (7 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 Bündnis 90/Die Grün

Der Rat der Stadt beschließt mit 29 Stimmen (17 CDU, 12 SPD) gegen 23 Stimmen (7 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 4 FDP, 3 UWG) bei 1 Enthaltung (Bürgermeister), § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.04.2006 wie folgt zu formulieren:

 

„Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift mittels Tonträger aufgezeichnet. Die Tonträger dürfen ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Sind keine Einwendungen nach Abs. 4 erhoben worden, so ist der Tonträger unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonträger abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, und von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonträger unverzüglich zu löschen.“