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Der Rat der Stadt beschließt mit 29 Stimmen (17 CDU, 12 SPD) gegen 23 Stimmen (7 Bürgerforum, 5 WNK UWG, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 4 FDP, 3 UWG) bei 1 Enthaltung (Bürgermeister), § 24 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vom 03.07.1995 in der Fassung der 1. Änderung vom 10.04.2006 wie folgt zu formulieren: „Der Sitzungsverlauf wird für die Anfertigung der Niederschrift mittels Tonträger aufgezeichnet. Die Tonträger dürfen ausschließlich von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Sind keine Einwendungen nach Abs. 4 erhoben worden, so ist der Tonträger unverzüglich zu löschen. Wird ein Änderungswunsch geäußert, so kann zur Klärung der Berechtigung dieses Wunsches bis zur nächstfolgenden Ratssitzung der Tonträger abweichend von Satz 2 von dem Ratsmitglied, das den Änderungswunsch vorträgt, und von den in Abs. 3 Satz 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine gütliche Einigung über die Niederschrift zu erreichen. Das Ergebnis dieser Einigungsbemühungen ist dem Rat vorzutragen. Anschließend ist der Tonträger unverzüglich zu löschen.“ |
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