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In
diesem Zusammenhang verweist Stadtverordneter Burghoff auf den von der Fraktion
Bürgerforum gestellten Antrag. Stadtverordnete
Paulig beantragt die getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2. 1. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mit 39
Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 2 UWG, 4 FDP, 4 WNK/UWG, Bürgermeister) bei 4
Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 12 Enthaltungen (11 SPD, 1 UWG) die
„Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb
städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die in der Anlage zur
Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 abgedruckt sind. Diese Regelung gilt zunächst für
die Dauer von drei Jahren. 2. Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die
2. Nachtragssatzung vom 23.06.2008 zur Satzung für die Stiftung
„Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der
ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 vorgelegten Fassung. |
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