Auszug - Eigenheimförderung für junge Familien  

 
 
23. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 18
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.06.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/1354/2008-1 Eigenheimförderung für junge Familien
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/1354/2008
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Hibst, Bernd
 
Wortprotokoll
Beschluss

In diesem Zusammenhang verweist Stadtverordneter Burghoff auf den von der Fraktion Bürgerforum gestellten Antrag

In diesem Zusammenhang verweist Stadtverordneter Burghoff auf den von der Fraktion Bürgerforum gestellten Antrag.

 

Stadtverordnete Paulig beantragt die getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mit die „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtische

1.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt mit 39 Ja-Stimmen (20 CDU, 8 BüFo, 2 UWG, 4 FDP, 4 WNK/UWG, Bürgermeister) bei 4 Gegenstimmen (Bündnis 90/Die Grünen) und 12 Enthaltungen (11 SPD, 1 UWG) die „Richtlinien zur Gewährung eines Baukindergeldes für den Erwerb städtischer Baugrundstücke in Wermelskirchen“, die in der Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 abgedruckt sind. Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer von drei Jahren.

 

2.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die 2. Nachtragssatzung vom 23.06.2008 zur Satzung für die Stiftung „Wohnungshilfswerk der Stadt Wermelskirchen“ vom 15.12.1994 in der ebenfalls als Anlage zur Ratsvorlage RAT/1354/2008-1 vorgelegten Fassung.