Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von denim Rahmen der Jahresabschlussarbeitengenehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
06.09.2010 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - zur Kenntnis genommen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.
20.09.2010 - Rat der Stadt
Ö 4 - zur Kenntnis genommen
Der Rat der Stadt nimmt gem
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW Kenntnis von den im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen.