Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 08.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4     Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" Bericht und Erläuterung der Fachgutachten "Verkehrsuntersuchung" und "Lärmemissionen und -immissionen"
RAT/1992/2010  
Ö 5     Beseitigung der Ampelanlage Brückenweg/Eich Antrag der WNK UWG vom 16.04.2010 Ergänzung zur Beschlussvorlage RAT/1916/2010
Enthält Anlagen
RAT/1916/2010-1  
Ö 6     Regionale 2010 Projekt "Dhünnhochfläche" Beschluss zur weiteren Umsetzung des Projekts
Enthält Anlagen
RAT/1984/2010  
Ö 7     34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten" hier: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainment-Center Viktoriastraße hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Enthält Anlagen
RAT/1987/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Die Gebietsabgrenzung liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Entertainment-Center Viktoriastraße“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet werden kann und, wenn möglich, entsprechend zu verfahren.

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 17 - ungeändert beschlossen
    Das Mitglied des Rates Herr Hans-Joachim Geiser nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diese

Das Mitglied des Rates Herr Hans-Joachim Geiser nimmt aus Gründen des § 31 GO NW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil und verlässt den Sitzungstisch.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bündnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU,

1 SPD) die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Die Gebietsabgrenzung liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 18 Gegenstimmen (8 CDU, 2 Bürgerforum, 2 SPD, 5 Bundnis90/Die Grünen, 1 Herrn Rainer Schneider) und 8 Enthaltungen (7 CDU,

1 SPD)die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 83 „Entertainment-Center Viktoriastraße“ gemäß § 2 (1) BauGB.

Das Plangebiet liegt westlich der Viktoriastraße und östlich des bestehenden Einkaufszentrums. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet werden kann und, wenn möglich, entsprechend zu verfahren.

Ö 8     3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1989/2010  
Ö 9     Anträge der WNK UWG Fraktion zum Verbesserungspotenzial bei der Abfallentsorgung und Gebührengerechtigkeit Müllgebühren vom 24.06.2008 und 23.10.2009 a) Kostenlose Abgabestelle für Grünabfälle und Abgabestelle für Sperrmüll Angebot der Firma Reterra b) Subventionierung Biomüll durch Restmüll Berechnung der Müllgebühren ohne Subventionierung
T/1866/2010-1-1  
Ö 10     Anfragen    
Ö 11     Verschiedenes