Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
Datum: Mo, 08.11.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Sitzungseröffnung    
Ö 2     Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4     Bebauungsplan Nr. 81 "Einkaufszentrum Telegrafenstraße" Bericht und Erläuterung der Fachgutachten "Verkehrsuntersuchung" und "Lärmemissionen und -immissionen"
RAT/1992/2010  
Ö 5     Beseitigung der Ampelanlage Brückenweg/Eich Antrag der WNK UWG vom 16.04.2010 Ergänzung zur Beschlussvorlage RAT/1916/2010
Enthält Anlagen
RAT/1916/2010-1  
Ö 6     Regionale 2010 Projekt "Dhünnhochfläche" Beschluss zur weiteren Umsetzung des Projekts
Enthält Anlagen
RAT/1984/2010  
Ö 7     34. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sondergebiet Einkaufszentrum mit Freizeit-, Sport- und Vergnügungsstätten" hier: Aufstellungsbeschluss zur FNP-Änderung Bebauungsplan Nr. 83 "Entertainment-Center Viktoriastraße hier: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
Enthält Anlagen
RAT/1987/2010  
Ö 8     3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" hier: Aufstellungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/1989/2010  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

 

 

   
    13.12.2010 - Rat der Stadt
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“ gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB zur Durchführung eines vereinfachten Verfahrens.

Das Plangebiet der 3. Änderung ist identisch mit der Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 11 A/B „Hilfringhauser Straße“. Dieser liegt im südlichen Bereich des Stadtgebietes und östlich der Hilfringhauser Straße / L157. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

Ö 9     Anträge der WNK UWG Fraktion zum Verbesserungspotenzial bei der Abfallentsorgung und Gebührengerechtigkeit Müllgebühren vom 24.06.2008 und 23.10.2009 a) Kostenlose Abgabestelle für Grünabfälle und Abgabestelle für Sperrmüll Angebot der Firma Reterra b) Subventionierung Biomüll durch Restmüll Berechnung der Müllgebühren ohne Subventionierung
T/1866/2010-1-1  
Ö 10     Anfragen    
Ö 11     Verschiedenes