Das Mitglied des Rates Herr Manfred Schmitz-Mohr verlässt für die Beratung und Beschlussfassung den Sitzungstisch und nimmt aus Gründen der Befangenheit (§ 31 GO NW) im Zuschauerraum Platz.
Zu A. Abwägung der Anregungen zur Offenlage
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) die Berücksichtigung bzw. Zurückweisung der im Rahmen der Offenlage gemäß § 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen entsprechend der Beschlussvorschläge wie folgt:
Beschlussvorschlag zu a) 1.5 / Seite 5
Bezogen auf die Stellungnahme von Straßen NRW beschließt der Rat der Stadt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider), dass die Hinweise zur 1. vereinfachten Änderung, und hier zum Einmündungsbereich ins Wohngebiet, entgegengenommen werden.
Beschlussvorschlag zu a) 1.6 / Seite 7
Bezogen auf die Stellungnahme des Sachgebietes Kreisstraßen (Bau/Unterhaltung) und Verkehr beschließt der Rat der Stadt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider), dass der Hinweis zur Heckenhöhe Berücksichtigung findet und in den gestalterischen Festsetzungen auf 0,80 m reduziert wird. Die sonstigen Hinweise und Anregungen werden entsprechend dem Ergebnis der Prüfung/Abwägung entgegengenommen.
Beschlussvorschlag zu c) / Seite 8
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionelle Ergänzung der gestalterischen Festsetzung. Sie sind in die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes/Teil B aufzunehmen.
Beschlussvorschlag zu d) / Seite 8
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) auf Grund der Abwägung aller Anregungen die redaktionellen Ergänzungen der Begründung.
Zu B. Satzungsbeschluss, Seite 8
Der Rat der Stadt beschließt einmütig mit 17 Enthaltungen (10 SPD, 6 Bündnis90/Die Grünen, Herr Rainer Schneider) die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Unterstaße“ gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung. Der Begründung mit Artenschutzprüfung wird zugestimmt.