Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 01.12.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:37 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2011 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2011
RAT/2238/2011  
Ö 4  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2011
RAT/2239/2011  
Ö 5  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2010
RAT/2231/2011  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 13. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995
Enthält Anlagen
RAT/2232/2011  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2012 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
RAT/2236/2011  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Durchleitungsgebühr              1,89               (bisher 1,92 €)

 

 

Die Schmutzwassergebühr (3,08 € je cbm Frischwasser) sowie die Regenwassergebühr (1,39 € je qm befestigte und einleitende Fläche) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Der Rat beschließt im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 175.533 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

   
    01.12.2011 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2012 zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Durchleitungsgebühr              1,89 €              (bisher 1,92 €)

 

 

Die Schmutzwassergebühr (3,08 € je cbm Frischwasser) sowie die Regenwassergebühr (1,39 € je qm befestigte und einleitende Fläche) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 175.533 € zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

 

   
    12.12.2011 - Rat der Stadt
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2012 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig

 

              die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2012 wie folgt:

 

Durchleitungsgebühr              1,89               (bisher 1,92 €)

 

 

Die Schmutzwassergebühr (3,08 € je cbm Frischwasser) sowie die Regenwassergebühr (1,39  je qm befestigte und einleitende Fläche) bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

 

Der Rat beschließt einstimmig im Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einen Betrag in Höhe von 175.533 zu entnehmen.

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 8  
Dichtheitsprüfung bei privaten Abwasserleitungen
RAT/2245/2011  
Ö 9  
Antrag der WNK UWG-Fraktion vom 14.11.2011 betr. Aussetzung der Dichtheitsprüfungen; (Antrag, keine Beschlussvorlage)
Enthält Anlagen
RAT/2240/2011  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die in 2011 bislang durchgeführten Vergaben      
N 2     Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Prüfung des Jahresabschlusses einschließlich Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011      
N 3     Verschiedenes