Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 09.12.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Rettungsdienst" sowie 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Wermelskirchen vom 28.01.1992
Enthält Anlagen
RAT/2691/2013  
    VORLAGE
   

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“ für das Jahr 2014 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2014 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            165,00 €              (bisher 158,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            410,00 €              (bisher 361,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        231,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    09.12.2013 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2014 zur Kenntnis.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen:

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 01.01.2014 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport              165,00 €              (bisher 158,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz              410,00 €              (bisher 361,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz              231,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz              106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)              1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

   
    16.12.2013 - Rat der Stadt
    Ö 8 - zurückgezogen
   

Die Vorlage wird von der Verwaltung zurückgezogen.

   
    31.03.2014 - Rat der Stadt
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Rettungs­dienst“r das Jahr 2014 zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt einstimmig

 

a)              die Gebührentarife für den Rettungsdienst ab dem 15.04.2014 wie folgt:

 

              Krankentransportwagen (KTW) je Transport                            165,00 €              (bisher 158,00 €)

              Rettungstransportwagen (RTW) je Einsatz                            410,00 €              (bisher 361,00 €)

              Notarztfahrzeug (NEF) je Einsatz                                                        231,00 €              (unverändert)

              Notarzt je Einsatz                                                                                    106,54 €              (unverändert)

              KTW Kilometergebühr außerhalb Stadtgebiet (je km)                  1,50 €              (unverändert)

 

b)              die 12. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt               Wermelskirchen vom 28.01.1992 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 12. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Ö 4  
Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Wochenmärkte" und "Jahrmärkte"
Enthält Anlagen
RAT/2692/2013  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2014 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung"
Enthält Anlagen
RAT/2693/2013  
Ö 6  
- 1. Nachtragssatzung zur Satzung für die Friedhöfe der Stadt Wermelskirchen (Friedhofssatzung) vom 06.11.2006 - Gebührenkalkulation 2013 für die Kostenrechnende Einrichtung "Bestattungswesen" - 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für das Beerdigungswesen auf den Friedhöfen der Stadt Wermelskirchen vom 17.03.1976
Enthält Anlagen
RAT/2699/2013  
Ö 7  
1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes
RAT/2702/2013  
Ö 8  
Verschiedenes    
N 1     Genehmigung der Vorschlagsliste der Personen für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht Köln      
N 2     Grundstücksangelegenheit Ankauf einer Landwirtschaftsfläche      
N 3     Verschiedenes