Tagesordnung - 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 30.11.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 A/B "Hilfringhauser Straße" A. Behandlung der Anregungen B. Satzungsbeschluss
Enthält Anlagen
RAT/3245/2015  
Ö 4  
Bewertung und Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen zur Änderung des Entwurfs des Landesentwicklungsplan NRW (LEP) im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Stellen.
Enthält Anlagen
RAT/3255/2015  
Ö 5  
Kreuzung L 101 / K 15 / Wermelskirchener Straße Hier: Umbau Abbiegespur
Enthält Anlagen
RAT/3261/2015  
Ö 6  
Herstellung der Erschließungsanlagen "Brüder-Grimm-Straße" und "Hauff-Weg" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlagen
RAT/3271/2015  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

 

Übernahme:

Der Rat der Stadt beschließt, die durch die Fa. Projektgesellschaft Unterstraße KG, Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlagen „Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Brüder-Grimm-Straße:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke Teilstück aus 432 und 457

 

Hauff-Weg:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke 411, 416 und Teilstück aus 432

 

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

   
    30.11.2015 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

 

Übernahme:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig zu beschließen, die durch die Fa. Projektgesellschaft Unterstraße KG, Wermelskirchen erstellten Erschließungsanlagen Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig,   gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Brüder-Grimm-Straße:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke Teilstück aus 432 und 457

 

Hauff-Weg:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke 411, 416 und Teilstück aus 432

 

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

 

 

   
    14.12.2015 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Fa. Projektgesellschaft Unterstraße KG, Wermelskirchen erstellte Erschließungsanlagen Brüder-Grimm-Straße und „Hauff-Weg“ endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Brüder-Grimm-Straße“ und „Hauff-Weg zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Brüder-Grimm-Straße:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke Teilstück aus 432 und 457

 

Hauff-Weg:

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 30, Flurstücke 411, 416 und Teilstück aus 432

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 7  
Herstellung der Erschließungsanlagen "Bandwirkerstraße" und "Feilenhauerstraße" Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlagen
RAT/3272/2015  
Ö 8  
Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/ Die Grünen vom 08.09.2015: Prüfauftrag E-Bike-Ladestationen
Enthält Anlagen
RAT/3232/2015  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 9.1  
Enthält Anlagen
Anfrage der Fraktion Bürgerforum vom 24.09.2015: Anlegen eines Gehweges entlang der L 101 in Lüdorf
Enthält Anlagen
RAT/3251/2015  
Ö 9.2  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 02.10.2015: Stand der Optimierung der Ampelschaltungen auf der Dellmannstraße
Enthält Anlagen
RAT/3248/2015  
Ö 9.3  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 16.11.2015: Ampelschaltungen auf der B 51 - Dellmannstraße
Enthält Anlagen
RAT/3278/2015  
Ö 9.4  
Anfrage der Fraktion von WNK UWG FREIE WÄHLER vom 16.11.2015: Ampelanlagen Hilfringhauser Straße und Berliner Straße / Dhünner Straße bzw. Berliner Straße / Thomas-Mann-Straße / Wustbacher Straße
Enthält Anlagen
RAT/3279/2015  
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Loches-Platz Vorstellung der Rangfolge der Entwürfe      
N 2     Verschiedenes