Unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 2 Abs. 2 der
Wahlordnung, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2006 auf den 07.06.2006
festzulegen.
13.02.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Unter Inanspruchnahme des § 60 Abs
Unter Inanspruchnahme des § 60 Abs. 1 Satz 1 der
Gemeindeordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig gem. § 2
Abs. 2 der Wahlordnung, den Termin der Seniorenbeiratswahl 2006 auf den
07.06.2006 festzulegen.
Beschaffung von Sonderfahrzeugen für die Feuerwehr
A) Beschaffung eines Einsatzleitwagens (ELW I)
B) Beschaffung eines Löschfahrzeuges (LF 2016)
hier: Auftragsvergabe