Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von den im Zeitraum vom 21.11.2005 bis 30.12.2005
vom Stadtkämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Sachverhalt: Im Zeitraum vom 21.11.2005 bis 30.12.2005 wurden durch den Stadtkämmerer über-
und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt. Soweit sie den Betrag von 1.000 €
überschreiten, sind sie dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt
gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur Kenntnis zu geben. Sie sind in der Anlage
aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||