Der Rat der Stadt beschließt die 7. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten
Fassung.
Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der
Originalniederschrift als Anlage beizufügen.
13.03.2006 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - an Verwaltung zurück verwiesen
Beschlussvorschlag:
Nach einer kurzen Diskussion folgt der Ausschuss dem
Vorschlag des Bürgermeisters und vertagt die Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt in die Sitzung des Rates der Stadt am 27.03.2006.
27.03.2006 - Rat der Stadt
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 7
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die 7. Nachtragssatzung
zur Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen in der von der Verwaltung vorgelegten
Fassung.
Eine Ausfertigung der Nachtragssatzung ist der
Originalniederschrift als Anlage beizufügen.