Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt nimmt Kenntnis von der am 01.02.2006 vom Stadtkämmerer genehmigten
außerplanmäßigen Ausgabe. Sachverhalt: Am 01.02.2006 wurde durch den Stadtkämmerer eine außerplanmäßige Ausgabe
genehmigt. Da sie den Betrag von 1.000 € überschreitet, ist sie dem Haupt- und
Finanzausschuss und dem Rat der Stadt gem. § 82 (1) GO NW (alt) zur
Kenntnis zu geben. Sie ist in der Anlage aufgeführt. Anlage/n: Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben
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