Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt mit 14 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (1 UWG/1 WNK) den Bedarfsplan
für den Rettungsdienst des Rheinisch-Bergischen Kreises und stellt unter
folgenden Voraussetzungen das Einvernehmen zum Rettungsbedarfsplan gemäß § 12
Abs. 4 RettG NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des
Rettungsdienstes fest:
1. Der Einsatzradius des
Rettungswagens der Rettungswache Wermelskirchen wird gegenüber dem Ist-Zustand
durch die Festsetzung einer Hilfsfrist von 12 Minuten als Obergrenze zur
Sicherstellung der rettungsdienstlichen Versorgung nicht vergrößert.
2. Bei der Anwendung des
Geo-Routing-Systems ist durch geeignete einsatzlogistische Maßnahmen
auszuschließen, dass das Stadtgebiet Wermelskirchen gegenüber dem Ist-Zustand
auf längere Zeit hin von Rettungsmitteln entblößt bleibt.
3. Sollte die regelmäßige
Bedarfsüberprüfung für das Stadtgebiet Wermelskirchen den planmäßigen Einsatz
eines weiteren Rettungswagens rechtfertigen, ist unverzüglich eine Anpassung
des Rettungsbedarfsplanes herbeizuführen.