Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen von Herrn Dr. Alexander S. Neu, MdB, vom 18.07.2017 als unzulässig zurück, da es sich bei dieser um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt.
09.10.2017 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss weist die Bürgeranregung gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalen von Herrn Dr. Alexander S. Neu, MdB, vom 18.07.2017 einstimmig als unzulässig zurück, da es sich bei dieser um eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme öffentlicher Stellen handelt.