Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 07.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2016
0214/2017  
Ö 5  
Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer"
Enthält Anlagen
0215/2017  
Ö 6  
Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung - ABS)
Enthält Anlagen
0229/2017  
Ö 7  
Gebührenkalkulation 2018 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Enthält Anlagen
0216/2017  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2018:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,45 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen 45,29 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.382 € zu entnehmen

 

1)       

   
    07.12.2017 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Fragen der Ausschussmitglieder werden von der Betriebsleitung beantwortet.

 

Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig dem Rat der Stadt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2018 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2018 zu beschließen:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,45 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen 45,29 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.382 € zu entnehmen

 

 

   
    11.12.2017 - Rat der Stadt
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2018 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2018:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben 11,45 € je m³ Schmutzwasser

Kleinkläranlagen 45,29 € je abgefahrenem m³

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 7.382 € zu entnehmen 

 

 

Ö 8  
Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)
Enthält Anlagen
0230/2017  
Ö 9  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2018 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
0217/2017  
Ö 10  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2017 gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2017
0212/2017  
Ö 11  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2017
Enthält Anlagen
0213/2017  
Ö 12  
Mitteilung des Betriebsleiters und / oder der Verwaltung    
Ö 13  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Bericht über die in 2017 durchgeführten Vergaben      
N 3     Mitteilung des Betriebsleiters und / oder der Verwaltung      
N 4     Verschiedenes