Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchenüber die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).
Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadtdie Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis zu nehmen und die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchenüber die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) zu beschließen.
Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
11.12.2017 - Rat der Stadt
Ö 13 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Wermelskirchenüber die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben).
Die Neufassung der Satzung tritt zum 01.01.2018 in Kraft.
Ein Exemplar der Neufassung der Satzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.