Tagesordnung - 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 22. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 05.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
Anlagen:
Termine PDF-Dokument
Präsentation Herr Dr. Molitor  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Räumliche Entwicklung in der Region Köln/Bonn und Perspektiven der Regionale 2025
Enthält Anlagen
0040/2018  
Ö 4  
Sicherung der Stadtgestaltung; Sachstand zur Erstellung von Gestaltungssatzungen
0047/2018  
Ö 5  
Verkehrsentwicklungsplan Hier: Parkraumkonzept
0026/2018  
Ö 6  
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 05.12.2017 Hier: Dauerparkplätze Innenstadt
Enthält Anlagen
0024/2018  
Ö 7  
Regelung der Einbahnstraße in der Telegrafenstraße Hier: Information zum Thema Radverkehr
0025/2018  
Ö 8  
Antrag der FDP-Fraktion vom 20.12.2017 Radwegbau an der L 101
Enthält Anlagen
0044/2018  
Ö 9  
Antrag der CDU Fraktion vom 14.02.2018; Reaktivierung der Balkantrasse auf dem Gebiet der Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0046/2018  
    05.03.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) regt an, die Möglichkeit zu prüfen, die vorhandene Trasse z.B. für „Blockabfertigung“r Busse im 20-Minuten-Takt zu nutzen. Beispielsweise könnte Montag bis Freitag der motorisierte Busverkehr getaktet fahren und am Wochenende die Bahntrasse genutzt werden. 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen zu prüfen, ob eine langfristige Anbindung der Stadt Wermelskirchen an den Schienenverkehr möglich ist und

ob eine Nutzung der Balkantrasse für ein alternatives, eng getaktetes Massenverkehrsmittel möglich ist.

Der Prüfauftrag soll nachfolgende Aspekte beinhalten, die jedoch nicht abschließend sind:

-          die rechtlichen, finanziellen und faktischen Rahmbedingungen

-          eine Bestandsaufnahme derzeit vorhandener Planungen und Fakten zur Reaktivierung

-          eine Anfrage beim Rheinisch-Bergischen Kreis und bei umliegenden Städten, wie zum Beispiel Remscheid, Burscheid und Leverkusen, ob eine Beteiligung an dem Projekt möglich ist bzw. gewünscht wird

-          die Prüfung gemeinsam mit dem Aufgabenträger des ÖPNV, dem Rheinisch-Bergischen-Kreis, ob im Rahmen der Regionale 2025 eine interkommunale Machbarkeitsstudie finanziert werden würde oder sogar ein stadtübergreifendes Projekt qualifiziert werden könnte

-          die Prüfung, welche Fördermittelgeber derzeit die Reaktivierung von Gleisanschlüssen fördern (z.B. Landesmittel nach § 13 I Nr. 4 ÖPNVG NRW, Förderprogramm zur Reaktivierung von Gleisanschlüssen des Bundesverkehrsministeriums)

-          eine Betrachtung von Kommunen, die entsprechende Projekte realisiert haben (siehe das Beispiel der RegioBahn in Wuppertal oder das Projekt der Stadt Eschwege im Werra-Meißner-Kreis)

-          die Prüfung verschiedener Betreiber-Modelle

-          die Prüfung von neuartigen Technologien neben der klassischen Bahnschiene, wie schienengebundene Personenberderungsmittel und alternative Personenbeförderungsmittel, die nicht schienengebunden sind. Unter beide Kategorien fallen beispielsweise autonome Bussysteme und Hochbau-Schienen-Systeme, wie der SkyTrain am Düsseldorfer Flughafen

-          die bestmögliche Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer (z.B. Auto- und Radfahrer).

 

 

   
    19.03.2018 - Rat der Stadt
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Der Antrag wird einstimmig beschlossen, mit folgenden Ergänzungen: 1. Neue Überschrift: Überprüfung und gegebenenfalls Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte für eine Anbindung der Stadt Wermelskirchen  sowohl an die Rheinschiene wie in Richtung Remscheid/Wuppertal. 2. Der erste Teil des Antrags wird wie folgt ergänzt; „Ob eine Nutzung der Balkantrasse oder eine andere Trassenführung für ein alternatives, eng getaktetes Massenverkehrsmittel möglich ist.“ 3. Der vorletzte Spiegelstrich wird um den Satz ergänzt: „Hiermit sind auch alternative Verkehrskonzepte für eine Anbindung an die Bahn ohne Inanspruchnahme der ehemaligen Bahntrasse ins Auge zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ö 10  
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 20.02.2018; Umwidmung K 18
Enthält Anlagen
0063/2018  
Ö 11  
Anfragen    
Ö 12  
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