MdR Herr Stephan Theil (FDP) meldet für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf an.
Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet.
MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) bittet die Verwaltung um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:
Jeweils Ermittlung einer Kennzahl, gemittelt über die letzten 10 Jahre
a)Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen pro Quadratmeter ausgewiesener
Gewerbefläche? (Gewerbefläche auf den Parzellen der Stadt, 1 qm steht für …€ Gewerbe-
steuer)
b)Wieviel Anteil an den verschiedenen Einkommens- und Lohnsteuerarten beschert jeder Einwohner der Stadt?
Zusätzlich überreicht MdR Herr Henning Rehse (WNK UWG) der Verwaltung eine Zusammen-
stellung von Anfragen und Anträgen verschiedener Fraktionen zum Thema „Gewerbeflächen“ und
„Wohnen“ seit dem Jahr 2008. Er bittet die Verwaltung, diese Zusammenstellung der Niederschrift
beizufügen.
Nach eingehender Diskussion schlägt der Technische Beigeordnete Herr Thomas Marner den Ausschussmitgliedern einen erweiterten Beschlussvorschlag vor:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt das in die Sitzung eingebrachte „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ zur Kenntnis und schiebt den nachfolgenden Beschlussvorschlag in den Rat:
- Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt das „Integrierte Entwicklungs- und Handlungskonzept Wermelskirchen Innenstadt 2030“ (s. Tischvorlage / Anlage 1). Es wird der mittelfristigen Entwicklung der Stadt Wermelskirchen zugrunde gelegt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Grundsatz beschlossen.
1)
- Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, den Grundförderantrag zur Städtebauförderung für das mittelfristige Programm von 2019 bis 2030 (1. Stufe von 2019 bis 2025, 2. Stufe von 2026 bis 2030) mit den in Tischvorlage / Anlage 1 dargestellten Maßnahmen, Kosten und Realisierungszeiträumen und den Antrag für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 zu stellen. Für das Städtebauinvestitionsprogramm 2019 werden die Maßnahme
2)
3) - A.1 Jugendfreizeitpark und
4) - die Kosten für Steuerungsprozess und vorbereitende Planungsleistungen
5)
aufgenommen.
3. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der haushalterischen Umsetzbarkeit, dies gilt für das beige-
fügte Konzept und den Grundförderantrag und den Antrag für das Städtebauinvestitionspro-
gramm 2019 auf Basis der aufgeführten Eckpunkte.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.