Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Zusammenfassung der Festsetzung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt stellt das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.
06.05.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Zusammenfassung der Festsetzung zur Kenntnis. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes festzustellen.
27.05.2019 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt einstimmig die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst und die Zusammenfassung der Festsetzung zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt stellt einstimmig das Einvernehmen gem. § 12 Abs. 3 Rettungsgesetz NW mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis als Träger des Rettungsdienstes fest.