Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dieser Vorlage beigefügt.
30.09.2019 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen zu beschließen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dem Original Niederschrift als Anlage beizufügen.
07.10.2019 - Rat der Stadt
Ö 12 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB der Stadt Wermelskirchen.
Eine Ausfertigung des Entwurfs der Neufassung der Satzung mit den angepassten Satzungsänderungen ist dieser Vorlage beigefügt.