Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Verpflichtung und Einführung der Sachkundigen Bürger    
Ö 3  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 4  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 5  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0196/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

   
    10.12.2020 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Herr Albert, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott Köln, trägt die wichtigsten Punkte des Geschäftsberichtes vor.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig zu beschließen:

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem.  § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Betriebsausschuss erteilt einstimmig gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) ist dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

1. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen stellt einstimmig - unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) - den Jahresabschluss des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018 per 31.12.2018 mit Schlussbilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Teilrechnungen und Anhang sowie den Lagebericht fest. Die Schlussbilanz schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 66.576.778,52 € ab.

 

2. Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) den in der Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2018 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 1.735.761,65 € an die Stadt Wermelskirchen auszuschütten und nach der Rückerstattung durch die Stadt Wermelskirchen der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.              

 

3. Der Betriebsausschuss erteilt gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung der Betriebsleitung aufgrund des Prüfungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Leyh, Dr. Kossow & Dr. Ott KG, Köln, vom 13.11.2020 vorbehaltlose Entlastung.

 

4. Der Haupt- und Finanzausschuss erteilt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) dem Betriebsausschuss gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung vorbehaltlose Entlastung.

 

Der Jahresabschluss (der Geschäftsbericht mit Lagebericht und Anhang sowie der Teil-/Ergebnisrechnung und der Teil-/Finanzrechnung und der Bilanz) sind dem Original der Niederschrift des Rates als Anlage beizufügen.

 

Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2020
0156/2020  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2020
Enthält Anlagen
0155/2020  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0208/2020  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0209/2020  
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 3     Verschiedenes