Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Verpflichtung und Einführung der Sachkundigen Bürger    
Ö 3  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 4  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 5  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0196/2020  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2020
0156/2020  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2020
Enthält Anlagen
0155/2020  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0208/2020  
    VORLAGE
    ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,62 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,49 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 106.187 € zu entnehmen

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

   
    10.12.2020 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 9 - zur Kenntnis genommen
   

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“r das Jahr 2021 zur Kenntnis.

 

Nach eingehender Diskussion wird der Tagesordnungspunkt „Gehrenkalkulation 2021 für die kostenrechnende Einrichtung Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer sowie 3. Nachtragssatzung zur Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss am 14.12.2020 verwiesen.

 

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 20 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,62 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,49 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzer) einen Betrag in Höhe von 106.187 € zu entnehmen

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

Ö 10  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0209/2020  
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 3     Verschiedenes