Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:26 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Verpflichtung und Einführung der Sachkundigen Bürger    
Ö 3  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 4  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 5  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 6  
Feststellung des Jahresabschlusses des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2018
Enthält Anlagen
0196/2020  
Ö 7  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2020
0156/2020  
Ö 8  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2020
Enthält Anlagen
0155/2020  
Ö 9  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0208/2020  
Ö 10  
Gebührenkalkulation 2021 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 3. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0209/2020  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

   
    10.12.2020 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation „kalienabfuhr“r das Jahr 2021 zur Kenntnis zu nehmen und zum 01.01.2021 unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zu beschließen:

 

a)  die Gebühren

 

 Abflusslose Gruben 12,38 € je m³ Schmutzwasser

 Kleinkläranlagen      64,72 € je abgefahrenem m³kalien

 

b)  dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

c)  die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

 

   
    14.12.2020 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 21 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zur Gebührenkalkulation "Fäkalienabfuhr" für das Jahr 2021 zur Kenntnis und beschließt einstimmig, unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung) und auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt vom 16.11.2020 (Delegation von Entscheidungen vom Rat der Stadt auf den Haupt- und Finanzausschuss während einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite) zum 01.01.2021:

 

a) die Gebühren

 

Abflusslose Gruben     12,38 € je m³ Schmutzwasser

 

Kleinkläranlagen     64,72 € je abgefahrenem m³ Fäkalien

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Fäkalienabfuhr) einen Betrag in Höhe von 9.529 € zu entnehmen und für den Gebührenausgleich (Kleinkläranlagen) einen Betrag in Höhe von 2.836 € einzustellen.

 

 

c) die 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 3. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses als Anlage beizufügen.

 

Ö 11  
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