Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Di, 22.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:16 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien_1 PDF-Dokument
Schnelltests_Hinweis PDF-Dokument
3068_Rheinisch-Bergischer-Kreis_Machbarkeitsstudie K18_20210622  

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
IEHK Eifgen: Vertiefung des Beitrages aus dem Investorenauswahlverfahren und Vorbereitung des Grundstückverkaufs
Enthält Anlagen
0128/2021  
Ö 4  
Zwischenbericht zur Machbarkeitsstudie der Fuß-/Radverbindung Wermelskirchen-Dabringhausen und Burscheid-Hilgen (mündlicher Vortrag)
0123/2021  
Ö 5  
Mehrfachbeauftragung zur Entwurfsplanung "Hüpptal" - Übersicht der Ergebnisse und weiteres Vorgehen
Enthält Anlagen
0129/2021  
Ö 6  
2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss der 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts c) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "Hauptzentrum Innenstadt" d) Beschluss der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs "perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen"
Enthält Anlagen
0068/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dargestellt.

 

d) Der Rat der Stadt beschließt die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt.

 

 

   
    22.06.2021 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, zu beschließen, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).

 

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) zu beschließen.

 

c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Abgren-

       zung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dar-

       gestellt, zu beschließen.

 

    d)    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, die Abgren-

           zung des zentralen Versorgungsbereichs Perspektivisches Nahversorgungszentrum Da-

           bringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt, zu beschließen.

 

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

   
    28.06.2021 - Rat der Stadt
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

a) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden / Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen wie in Anlage 9 dargestellt zu behandeln (Abwägung).

 

b) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Wermelskirchen in der Fassung vom 20.03.2021 als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

 

c) Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow),  die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Hauptzentrum Innenstadt“ wie in Anlage 11 dargestellt.

 

    d)  Der Rat der Stadt beschließt einmütig bei einer 1 Enthaltung (Mike Galow), die Abgrenzung                         des zentralen Versorgungsbereichs „Perspektivisches Nahversorgungszentrum Dabringhausen“ wie in Anlage 12 dargestellt.

Ö 7  
Lärmaktionsplan Straßenverkehr (Runde 3) für die Stadt Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0076/2021  
Ö 8  
Anträge    
Ö 8.1  
Antrag der CDU Fraktion vom 26.04.2021; Verbot von sogenannten Stein- und Schottergärten in Wermelskirchen
Enthält Anlagen
0105/2021  
Ö 8.2  
Antrag des Bürgerforums vom 10.06.2021; Projekt Mobilitätskonzept im ländlichen Raum
Enthält Anlagen
0133/2021  
Ö 9  
Anfragen    
Ö 9.1  
Anfrage der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, und FDP: Maßnahmen zum Sicherungskonzept für radfahrende Schüler
Enthält Anlagen
0081/2021  
Ö 9.2  
Anfrage der SPD Fraktion vom 09.06.2021; Baulandmanagement und Gewerbeimmobilie in Neuenhaus
Enthält Anlagen
0131/2021  
Ö 10  
Verschiedenes    
N 1     Städtebaulicher Vertrag "Meisenweg" Rechtsnachfolge      
N 2     Verschiedenes