Tagesordnung - Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Datum: Mo, 27.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
Anlagen:
Corona_Hinweise_Gremien_ab20210820 PDF-Dokument

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin/ des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Wermelskirchen, hier: Stand zum 30.06.2021
Enthält Anlagen
0210/2021  
Ö 4  
Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2020
Enthält Anlagen
0212/2021  
Ö 5  
Bericht der Verwaltung über die Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an Rechtsstreitigkeiten im 1. Halbjahr 2021
Enthält Anlagen
0185/2021  
Ö 6  
Aktualisierung der Benutzungs- und Entgelteordnung der Stadt Wermelskirchen für die Nutzung von städtischen Sporthallen und sonstigen Einrichtungen
Enthält Anlagen
0122/2021  
Ö 7  
22. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen vom 12.07.1995
Enthält Anlagen
0187/2021  
Ö 8  
Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf den Kinder- und Jugendförderplan für die Wahlperiode 2020 - 2025
Enthält Anlagen
0157/2021  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

 

   
    26.08.2021 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 9 - (offen)
   

Frau Töbelmann erläutert die wesentlichen Änderungen, die in der Anlage zur Beschlussvorlage ersichtlich sind.

 

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022 zu beschließen.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

   
    27.09.2021 - Haupt- und Finanzausschuss
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022.

 

Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen.

 

Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

   
    04.10.2021 - Rat der Stadt
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Änderung der Richtlinien für die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Wermelskirchen in der vorliegenden Fassung mit Inkrafttreten zum 01.01.2022. Die Finanzierung der Erhöhung der Zuschüsse für die Freizeiten und Projekte erfolgt als Corona-bedingter Mehraufwand im Jahr 2022. Voraussetzung ist die Verlängerung des NKF-CIG durch den Landtag Nordrhein-Westfalen. Mit der Erhöhung der Zuschüsse soll das Angebot der Träger nach den Corona-Einbrüchen in den Vorjahren stärker als bisher unterstützt werden. Die Erhöhung für die Jahre 2023 ff. erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung des (geplanten) Haushaltes 2022/2023.

Ö 9  
Neufassung der Satzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
Enthält Anlagen
0168/2021  
Ö 10  
Dorferneuerungsprogramm 2022: Sanierung des Dorfbrunnens in Dhünn
0193/2021  
Ö 11  
Antrag der Fraktion Zukunft Wermelskirchen vom 06.09.2021; Ordnungsangelegenheiten
Enthält Anlagen
0201/2021  
Ö 12  
Antrag der SPD Fraktion vom 29.08.2021; Entwicklung eines sozial verträglichen Bieterverfahrens beim Verkauf von städtischen Grundstücken
Enthält Anlagen
0189/2021  
Ö 13  
Antrag der AfD Fraktion vom 01.07.2021; Anschaffung eines Displays/Bildschirms um die Öffentlichkeit über geplante und laufende Projekte zu informieren
Enthält Anlagen
0143/2021  
Ö 14  
Anfragen    
Ö 14.1  
Anfrage der SPD Fraktion vom 20.07.2021, Möglichkeiten der flächendeckenden Warnung der Bevölkerung
Enthält Anlagen
0150/2021  
Ö 14.2  
Anfrage der CDU Fraktion vom 22.07.2021; Vorbereitung auf Gefahrenlagen
Enthält Anlagen
0155/2021  
Ö 15  
Verschiedenes    
N 1     Grundstücksangelegenheit - Verkauf von Immobilien      
N 2     Ernennung des stellvertretenden Leiters der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen (stellvertretender Wehrführer)      
N 3     Grundstücksangelegenheit Verkauf von Erbbaugrundstücken      
N 4     Verkauf von Baugrundstücken am Schwaner Knapp      
N 5     Ankauf eines Grundstückes für den Bau eines Regenrückhaltebeckens      
N 6     Verschiedenes