Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr  

 
 
Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Datum: Mo, 12.02.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift und Bestellung des Schriftführers    
Ö 3  
Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse    
Ö 4  
Umgestaltung Markt; Entscheidung über die weitere Vorgehensweise
RAT/0890/2007  
Ö 5  
Antrag der Fraktionen von Bürgerforum, FDP, UWG und WNK UWG vom 10.02.2007 bezüglich Verkehrsfürhung Markt, Obere Remscheider Straße und Taubengasse
Enthält Anlagen
RAT/0903/2007  
Ö 6  
Bebauungsplanentwurf Nr. 44 "Herrlinghausen / Kolfhausen" Hier: Änderung des Planentwurfes
RAT/0876/2007  
Ö 7     A) Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der TÖB gemäß § 4 BauGB für 22 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB B) Beschluss zur erneuten Auslegung von 11 Satzungen gemäß § 3 (2) BauGB C) Satzungsbeschlüsse zu 11 Außenbereichssatzungen gemäß § 35 (6) BauGB      
Ö 8  
Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum" hier: Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
RAT/0875/2007  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    12.02.2007 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
    Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wege

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig  gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

   
    26.03.2007 - Rat der Stadt
    Ö 26 - ungeändert beschlossen
    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß §§ 6 und 14 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke der Straße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstücke 375, 376, 377, 598, 727, 758, 860, 903, 912

Gemarkung Dabringhausen, Flur 15, Flurstücke 366, 369, 371

 

Die zu widmenden Verkehrsflächen werden gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

Ö 9  
Antrag der CDU-Fraktion vom 18.01.2007 bezüglich Umbenennung des Hauses Eich 61
Enthält Anlagen
RAT/0889/2007  
Ö 10  
Anfragen    
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse      
N 2     Verschiedenes