Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GONW Kenntnis von der am 19.09.2007 genehmigten
überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am 04.10.2007 genehmigten
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die Innenstadtmaßnahmen „Telegrafenstraße“
und „Bügeleisen“ sowie die
Straßenausbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“.
22.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 4 - (offen)
Der Rat der Stadt nimmt gem
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt gem. § 83
Abs. 2 GONW Kenntnis von der am
19.09.2007 genehmigten überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am
04.10.2007 genehmigten überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die
Innenstadtmaßnahmen „Telegrafenstraße“und „Bügeleisen“ sowie die Straßenausbaumaßnahme
„Oberwinkelhausen“.
29.10.2007 - Rat der Stadt
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt nimmt gem
Der Rat der Stadt nimmt gem. § 83 Abs. 2 GONW Kenntnis von der am 19.09.2007 genehmigten
überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung sowie den am 04.10.2007 genehmigten
überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen betr. die Innenstadtmaßnahmen
„Telegrafenstraße“und
„Bügeleisen“ sowie die Straßenausbaumaßnahme „Oberwinkelhausen“.