Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.475,62 € beim Auftrag I02091101
„Rettungsdienst“. Die Deckung erfolgt durch eine
Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftrag I12041701
„Öffentlicher Personennahverkehr“.
22.10.2007 - Haupt- und Finanzausschuss
Ö 5 - (offen)
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 85 Abs
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2
GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.475,62
€ beim Auftrag I02091101 „Rettungsdienst“ zu beschließen. Die
Deckung erfolgt durch eine Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung
beim Auftrag I12041701 „Öffentlicher Personennahverkehr“.
29.10.2007 - Rat der Stadt
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Der Rat der Stadt beschließt einstimig gemäß § 85 Abs
Der Rat der Stadt
beschließt einstimig gemäß § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 52.475,62 € beim Auftrag I02091101
„Rettungsdienst“. Die Deckung erfolgt durch eine
Nichtinanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung beim Auftrag I12041701
„Öffentlicher Personennahverkehr“.