Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Mi, 07.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:33 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 5. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0254/2022  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzender das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt  zum 01.01.2023:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,50 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,41 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 137.156 € zu entnehmen

 

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    07.12.2022 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 4 - (offen)
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der stellv. kaufm. Betriebsleitung Doreen Blohm zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt, dem Rat zu empfehlen, zum 01.01.2023:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,50 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,41 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 137.156 € zu entnehmen

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.

   
    12.12.2022 - Rat der Stadt
    Ö 19 - (offen)
   

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“r das Jahr 2023 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2023:

 

 a) die Gebühren

 

   Schmutzwasser    3,50 €

 

   Niederschlagswasser   1,58 €

 

   Durchleitungsgebühr   2,41 €

 

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 137.156 € zu entnehmen

 

 

c) die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasserbeseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 5. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 5  
Gebührenkalkulation 2023 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 5. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0252/2022  
Ö 6  
Wirtschaftsplan des Städtischen Abwasserbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2023 einschließlich Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan, Teilfinanzplänen
Enthält Anlagen
0258/2022  
Ö 7  
"Zustandserfassung im Einzugsgebiet der Kläranlage Dhünn und der Kläranlage Leverkusen" Hier: Projektstand
0239/2022  
Ö 8  
Gewässeroffenlegung und Retentionsraum RÜB Eckringhausen Hier: Baubeschluss
Enthält Anlagen
0235/2022  
Ö 9  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2022
Enthält Anlagen
0211/2022  
Ö 10  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2022 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2022
0212/2022  
Ö 11  
Verschiedenes    
N 1     Mitteilung der Betriebsleitung      
N 2     Verschiedenes