Tagesordnung - Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
Datum: Do, 30.11.2023 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:45 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums, Raum 1.29
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Sitzungseröffnung    
Ö 2  
Bestellung der Schriftführerin bzw. des Schriftführers    
Ö 3  
Mitteilung der Betriebsleitung    
Ö 4  
Zwischenbericht im Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 13 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen zum 30.09.2023
0239/2023  
Ö 5  
Controllingbericht zu Bauinvestitionen Kanalbaumaßnahmen III. Quartal 2023
Enthält Anlagen
0254/2023  
Ö 6  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr"
Enthält Anlagen
0260/2023  
Ö 7  
Gebührennachberechnung 2022 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie Änderungssatzung zur 4. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0261/2023  
Ö 8  
Gebührenkalkulation 2024 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende" sowie 6. Nachtragssatzung
Enthält Anlagen
0262/2023  
    VORLAGE
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzender das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt zum 01.01.2024:

 

 a) die Gebühren:

 

    Schmutzwasser      3,76 €

 

    Niederschlagswasser    1,74 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,63 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 443.615 € zu entnehmen

 

c) die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
 

   
    30.11.2023 - Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb
    Ö 8 - (offen)
   

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzende“r das Jahr 2024 zur Kenntnis zu nehmen zum 01.01.2024 zu beschließen:

 

 a) die Gebühren:

 

     Schmutzwasser      3,76 €

 

    Niederschlagswasser    1,74 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,63 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 443.615 € zu entnehmen

 

c) die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

   
    11.12.2023 - Rat der Stadt
    Ö 10 - (offen)
   

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzender das Jahr 2024 zur Kenntnis und beschließt einstimmig zum 01.01.2024:

 

 a) die Gebühren:

 

    Schmutzwasser      3,76 €

 

    Niederschlagswasser    1,74 €

 

    Durchleitungsgebühr    2,63 €

 

b) dem Sonderposten für den Gebührenausgleich (Kanalbenutzende) einen Betrag in Höhe von 443.615 € zu entnehmen

 

c) die 6. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung, Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren (Abwasser-beseitigungssatzung ABS) vom 12.12.2017

 

Ein Exemplar der 6. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

Ö 9  
Bestellung der stellvertretenden kaufmännischen Betriebsleitung
0269/2023  
Ö 10  
Verschiedenes