Herr Andreas Voß stellt den Sachverhalt anhand eines Wortbeitrages vor.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, die Festsetzung der Anzahl der Kindertagespflegepauschalen in Wermelskirchen für das Kindergartenjahr 2024 / 2025 auf
125 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren ohne Behinderung,
2 Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren mit Behinderung,
0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt ohne Behinderung,
0 Tagespflegeplätze für Kinder über 3 Jahren bis zum Schuleintritt mit Behinderung,
32 Anzahl der Kindertagespflegepersonen,
sowie die Bestätigung des Jugendamtes gemäß § 24 Abs. 3 KiBiz NRW.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Zuschüsse des Landes NRW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2024 zu beantragen.